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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Immobilienvermittlung an Gewerbetreibende

Beim Kauf einer Immobilie in Hessen durch die Vermittlung der Schäfer & Schmidt Immobilien GbR, beträgt unsere Maklerprovision 5,0 % vom Kaufpreis zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer für Gewerbetreibende (Firmen). Diese ist verdient und fällig bei notariellem Kaufvertragsabschluss. Die Grunderwerbssteuer beträgt 6,0 % vom Kaufpreis. Die Kosten für Notar und Grundbuch liegen durchschnittlich bei ca. 1,5 % vom Kaufpreis. Diese Gebühren und die Provision sind vom Käufer zu zahlen. Bei der Vermittlung von Immobilien in anderen Bundesländern sowie im Ausland kann die Höhe der Provision variieren und richtet sich zumeist nach den dortigen Marktverhältnissen. Auch die weiteren Kaufnebenkosten richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben.

Immobilienvermittlung an Verbraucher:

Mit der neuen Provisionsregelung für Verbraucher gelten folgende Neuerungen:

  1. Wer einen Makler für den Verkauf oder Kauf beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten.
  2. Die neuen Regelungen gelten nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn diese an Privatpersonen verkauft werden.
  3. Das neue Gesetz greift ab dem 23. Dezember 2020.
  4. Maklerverträge betreffend Wohnungen und Einfamilienhäuser bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (zum Beispiel E-Mail).
  5. Wird der Makler aufgrund zweier Maklerverträge als Interessenvertreter für sowohl Käufer als auch Verkäufer tätig, kann er Courtage nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen.
  6. Hat dagegen nur eine Partei die Entscheidung zur Einschaltung eines Maklers getroffen, ist sie verpflichtet, die Maklervergütung zu zahlen. Vereinbarungen mit dem Ziel, die Kosten an die andere Partei weiterzureichen, sind nur wirksam, wenn die weitergereichten Kosten maximal 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Courtage ausmachen. Hat der Makler ausschließlich einen Vertrag mit dem Verkäufer geschlossen, kann der Käufer einen Beleg über die Zahlung der Provision des Verkäufers fordern, bevor er selbst maximal die gleiche Provisionshöhe überweist.

Baugrundstücke und alle gewerblichen Immobilien sowie, Drei- und Mehrfamilienhäuser sowie gemischt genutzte Immobilien fallen – egal, ob diese an Verbraucher oder an gewerbliche Kunden vermittelt werden – nicht unter die neuen Provisionsregelungen, d.h. die Provision übernimmt die Käuferpartei in voller Höhe.

Bei der Vermittlung von Mietobjekten an Verbraucher übernimmt der Besteller der Dienstleistung (in der Regel der Vermieter) die Provision bei Wohnungen und Häusern (Bestellerprinzip). Bei der Vermietung an Gewerbetreibende übernimmt der Mieter oder der Vermieter die Provision in Höhe von 2 Netto-Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher MwSt. Bei der Vermietung von Gewerbeobjekte an Gewerbetreibende übernimmt der Mieter oder Vermieter die Provision in Höhe von 3 Netto-Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

Zum Zwecke des Nachweises einer Immobilie, sind Makler gemäß aktueller Rechtsprechung, zur Nennung der Eigentümer von Verkaufsangeboten verpflichtet.

Alle Daten und Angaben zu unseren Angeboten erhielten wir von den Eigentümern und übernehmen für die Richtigkeit keine Haftung.

Sitz von Schäfer & Schmidt Immobilien GbR ist die Heidelberger Str. 37a in 64342 Seeheim-Jugenheim.

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